08.02.01 (Bayern) Manuelles Montieren 3
- Laufende Nr
- 512
- SYS_1
- 08
- SYS_2
- 08.02
- SYS_3
- 08.02.01
- SYS_4
- 08.02.01
- ORGEINHEIT
- Montage
- UNB
- Produktion
- AUFGFAM
- Montagen und Service
- ERAAA
- Manuelles Montieren 3
- Tarifgebiet
- Bayern
- BAY
- 3
- BER
- BRB
- BW
- Mitte
- NRW
- NS
- NV
- SAC
- SAH
EA
Kommissionierte Teile/Komponenten nach Anweisung abrufen, z.B. auf Richtigkeit, Vollständigkeit prüfen (z.B. richtiger Typ, Teilenummer, Anzahl) und am Arbeitsplatz zur Montage vorbereiten. Fehlbestände melden. Prüf- und Montagevorrichtungen nach Vorgabe bereit- und umstellen, ggf. justieren. Messgeräte nach Vorgaben einstellen. Nach Vorgaben sind z.B. Teile, Baugruppen, Komponenten, Erzeugnisse in der Serienfertigung manuell und/oder unter Anwendung von Werkzeugen, Vorrichtungen, Montageeinrichtungen und unterschiedlichen Verbindungstechniken (z.B. Schrauben, Kleben, Stecken) mit größeren Montageinhalten zu montieren. Störungen beseitigen, ggf. weitermelden. Informationen über mögliche Störungsursachen weitergeben. Anhand von Prüfplänen und Anweisungen z.B. Funktionsfähigkeit und Vollständigkeit der jeweiligen Montageinhalte prüfen, ggf. Soll/Ist-Abgleich, Prüfergebnisse dokumentieren. Montagemängel (z.B. Toleranzabweichungen, Ausfall, falsche Teile, Beschaffenheit, Leckage) an Teilen, Baugruppen, Komponenten, Erzeugnissen feststellen und ggf. beseitigen (z.B. Teileaustausch, Nachjustierung). Mängel dokumentieren. Schwachstellen im Arbeitsablauf am eigenen Arbeitsplatz erkennen und weiterleiten, ggf. beseitigen.
BBG
Das Montieren von z.B. Teilen/Komponenten mit unterschiedlichen Verbindungstechniken und größeren Montageinhalten nach Vorgaben, das Prüfen anhand von Prüfplänen und Anweisungen in Verbindung mit dem Umstellen von Prüf- und Montagevorrichtungen nach Vorgabe und das Feststellen von Mängeln und ggf. deren Beseitigung erfordern ein Anlernen entsprechend den Anforderungen der EG 3 (Zeit von etwa 6 Wochen).